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DGPPN-Antistigma-Preis 2016
Bereits zum 14. Mal ruft die DGPPN gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Seelische Gesundheit zur Teilnahme am DGPPN-Antistigma-Preis auf. Im Mittelpunkt stehen Initiativen und Organisationen, die sich für eine nachhaltige Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen einsetzen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird im Rahmen des DGPPN Kongresses 2016 verliehen, der vom 23. bis 26. November in Berlin stattfindet.
Die Diagnose „psychisch krank“ ist auch heute noch mit einem Stigma verbunden. Trotz Aufklärungskampagnen und Integrationsprojekten haben Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland nach wie vor mit großen Vorurteilen zu kämpfen. Ablehnung, Diskriminierung und soziale Isolation bedeuten für die Betroffenen eine enorme Belastung und können sich negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken sowie zu Arbeitsunfähigkeit, Sucht oder Obdachlosigkeit führen. Die gesundheitspolitische und auch volkswirtschaftliche Bedeutung psychischer Erkrankungen steigt von Jahr zu Jahr. Mittlerweile stehen diese bei den Statistiken zu den Arbeitsunfähigkeitstagen und Erwerbsminderungsrenten ganz vorne.
„Um die gleichberechtigte Teilhabe psychisch erkrankter Menschen am sozialen Leben zu gewährleisten, müssen wir die Vorurteile, denen sie nahezu täglich begegnen, konsequent bekämpfen. Die soziale Integration ist oftmals ein ausschlaggebender Faktor für den positiven Krankheitsverlauf und die Genesung der Betroffenen. Mit dem Antistigma‐Preis setzt die DGPPN gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Seelische Gesundheit ein wichtiges Signal. Wir freuen uns auf viele spannende Bewerbungen“, erklärt DGPPN-Präsidentin Dr. med. Iris Hauth. „Gelungene Antistigma-Projekte zeichnen sich durch einen innovativen, kreativen Ansatz und eine nachhaltige, integrative Wirkung aus. Wer hartnäckigen Vorurteilen mit originellen Ideen begegnet und die Gesellschaft für Betroffene sensibilisiert, ebnet den Weg für Akzeptanz und ein Miteinander ohne Diskriminierung.“
Bewerbungen für den DGPPN-Antistigma-Preis sind bis zum 30. Juni 2016 möglich. Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten: kurze Selbstdarstellung der sich bewerbenden Personen oder Institutionen, Übersicht über bisherige Aktivitäten, Veröffentlichungen sowie eine ausführliche Darstellung des Projektes oder der Aktivitäten, die zur Integration psychisch erkrankter Menschen in die Gesellschaft beitragen. Daneben sollten die Bewerber ausführlich darstellen, welche Bedeutung der Preis für die Fortführung ihres Projektes haben könnte.
Über die Vergabe des Preises entscheidet der Beirat der Stiftung für Seelische Gesundheit auf Grundlage der Empfehlung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirats unter Vorsitz von Professor Dr. med. Wolfgang Gaebel, dem Vorsitzenden des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit.
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter diesem Link.
Quelle: PM des Aktionsbündnis Seelische Gesundheit