Teilnahmebestätigung ist fester Bestandteil des Vertrags mit dem vdek
Die neuen Teilnahmebestätigungen, die im Rahmen des Vertrages zur Durchführung- und Finanzierung des Rehabilitationssports mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vereinbart wurden, sind verpflichtend ab sofort einzusetzen. Die Teilnahmebestätigungen, die mit dem in Kraft treten der Vereinbarung mit dem vdek zum 01.01.2012 Gültigkeit erlangt haben, dürfen nicht verändert werden und sind in der vorliegenden Form einzusetzen. Eine Verwendung der alten Bestätigungen kann zu Problemen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen führen.
