Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Im Zuge der Gender Mainstreaming-Debatten und der Schaffung des neunten Sozialgesetzbuches (§ 64 SGB IX) beschäftigte sich der DBS verstärkt mit der Thematik Selbstbehauptung und Persönlichkeitsstärkung von Menschen mit und mit drohender Behinderung. Die „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins" (ÜzSdS) wurden daraufhin erstmals am 1. Juli 2001,mit in Kraft treten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), in das deutsche Rehabilitationsrecht aufgenommen.

Die ÜzSdS sind eine besondere Form des Rehabilitationssports und werden als eigene Übungsveranstaltungen angeboten. Mit den ÜzSdS soll das Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen entwickelt und gestärkt werden. Dem liegt der Leitgedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, eine Selbstverteidigungssportart zu erlernen bzw. einen Selbstverteidigungskurs zu belegen, da die Angst und Unsicherheit oftmals bleiben. Viele haben nie gelernt, sich durchzusetzen oder ihre eigenen Interessen mit Nachdruck zu vertreten – „Nein“ zu sagen. Gleichzeitig dienen die Übungen zur Gewaltprävention, da das Erkennen von sich anbahnenden Konflikten durch eine Sensibilisierung der Wahrnehmung geschult wird.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Um die Übungsleitung auf die Durchführung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins vorzubereiten bzw. zu qualifizieren, wurde durch den DBS, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Expert*innen, ein auf der Übungsleiterqualifikation für den Rehabilitationssport aufbauendes Weiterbildungsmodul entwickelt. Neben speziellen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und deren didaktische und methodische Durchführung, werden soziologische, psychologische und kommunikative Aspekte vermittelt, um die Übungsleitung im besonderen Maße darauf vorzubereiten, die individuellen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen, damit eine erfolgreiche Rehabilitationsleistung im Rahmen des bio-psycho-sozialen Ansatzes erreicht wird.

Die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung berechtigt dazu, anerkannte Rehabilitationssportgruppen im Bereich der ÜzSdS zu leiten. Die Gruppen werden dabei grundsätzlich von zwei Übungsleitenden geleitet, wobei nur eine notwendige Zertifizierung nachzuweisen ist.

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Übungsleitende, die bereits im Besitz einer gültigen Übungsleiterlizenz B „Sport in der Rehabilitation“ sind und ein eigenständiges Rehabilitationssportangebot zum Thema Selbstbehauptung für Menschen mit oder mit drohender Behinderung durchführen möchten.

Teilnahmevoraussetzung

Als Teilnahmevoraussetzung an den Bildungsmaßnahmen im DBS gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Darüber hinaus müssen die Teilnehmenden der Weiterbildung ÜzSdS im Besitz einer gültigen Übungsleiterlizenz B „Sport in der Rehabilitation“ sein.

Umfang

Die Weiterbildung umfasst 82 LE.

Inhalte

Es werden folgende spezifische Kursinhalte vermittelt:

  • Techniken zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
  • Selbsterfahrung
  • Wahrnehmungsübungen
  • Umgang mit Gewalt
  • Rolle als Trainer*in
  • Rollenspiele
  • Formales auf Grundlage des § 64 SGB IX
  • Rechtliche Aspekte
  • Konzeptentwicklung
Nachweis der Gültigkeit

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung ÜzSdS erhält die Übungsleiterin ein Zertifikat, welches nur in Verbindung mit einer gültigen Übungsleiterlizenz B „Sport in der Rehabilitation“ des Deutschen Behindertensportverbandes gültig ist.

Verkürzte Weiterbildung

Die verkürzte Weiterbildung richtet sich an Übungsleiterinnen mit gültiger Übungsleiterlizenz B "Sport in der Rehabilitation", die zusätzlich über einer der nachfolgenden Vorqualifikationen verfügen:

  • WENDO-Trainer*innen mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung
  • Karate-Trainer*innen mit C Lizenz und Weiterbildung nach dem Konzept von Lydia Zijdel und/oder Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention und Frauensport
  • Karate-Trainer*innen mit B Lizenz und dem Zusatz Gewaltprävention und/oder Selbstverteidigung
  • Selbstverteidigungstrainer*innen nach dem Konzept von Sunny Graf
  • Ju-Jutsu-Trainer*innen mit Grüngurt, zusätzliche Ausbildung mit mind. 25 LE für Frauenselbstverteidigung in ihrem Verband
  • Ju-Jutsu-Trainer*innen mit B Lizenz und dem Zusatz Gewaltprävention und/oder Selbstverteidigung
  • Inhaber*innen der DOSB- Sonderlizenz „Selbstbehauptung für Mädchen und Frauen“ im Umfang von 96 LE
  • Trainer*innen mit C Lizenz beim Deutschen Judobund e.V., die das Modul „Gewaltprävention“ und die Fortbildung „Selbstbehauptung für Frauen“ absolviert haben
  • Judo-Trainer*innen mit B Lizenz mit dem Zusatz Gewaltprävention und/oder Selbstverteidigung

Umfang: Die verkürzte Weiterbildung umfasst 15 LE.

Es werden folgende spezifische Inhalte vermittelt:

  • Theoretische Einführung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Psychologische und medizinische Aspekte
  • Zielgruppenspezifische Besonderheiten in Methodik und Didaktik
  • Wahrnehmungsübungen
  • Selbsterfahrung
  • Rollenspiele
  • Rolle als Trainerin
  • Konzeptentwicklung/Stundenaufbau