Fragen und Antworten für Rehasportler*innen
Rehabilitationssport kommt für Menschen mit (drohender) Behinderung sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen in Betracht, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
Das kommt grundsätzlich auf Ihre individuelle Situation und den zuständigen Rehabilitationsträger an. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports im Regelfall 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Bei den 50 Übungseinheiten handelt es sich um einen Richtwert, der entsprechend variieren kann und von Ihrem Arzt festgelegt wird. Die Verordnungsdauer wird abhängig von den verordneten Übungseinheiten angepasst, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
Rehabilitationssportarten sind insbesondere
- Bewegungsspiele
- Gymnastik (Gymnastik auch im Wasser)
- Ausdauer- und Kraftausdauerübungen
- Schwimmen
- Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins
Nein! Im Rehabilitationssport ist kein Gerätetraining vorgesehen. Dies gilt auch für den Fall, dass im Feld „Sonstiges“ der Verordnung das Gerätetraining von dem*der Ärzt*in empfohlen wird.
Im Vordergrund der Rehabilitationssportmaßnahme steht der gruppendynamische Ansatz des Sports. Darüber hinaus soll der Rehabilitationssport als Hilfe zur Selbsthilfe dienen, sodass eine Fortführung der Übungen ermöglicht werden kann. Kleingeräte wie Hanteln, Gummibänder etc. können natürlich eingesetzt werden.
Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Ergometern in Herzgruppen und dynamisches Kraftausdauertraining an Krafttrainingsgeräten in Herzinsuffizienzgruppen dar.
Grundsätzlich muss die Verordnung zunächst von dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse) genehmigt werden.
Anschließend suchen Sie sich einen Verein in Ihrer Nähe, der Rehabilitationssport anbietet und nehmen Kontakt mit diesem auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden Sie, aufgrund der vorliegenden Indikation und Ihrer zeitlichen Möglichkeiten, einer für Sie passenden Gruppe zugeordnet.
> Übersicht der anerkannten Rehabilitationssportgruppen in Ihrer Nähe
Ja! Die vertraglichen Regelungen geben zwingend vor, dass der Verein unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft eine Unfallversicherung für alle Teilnehmer*innen abschließen muss.
Die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehasport ist bei Genehmigung durch z.B. die Krankenkasse für Sie kostenfrei. Unabhängig von den vorliegenden Beschwerden und der zugewiesenen Rehabilitationssportgruppe entstehen für die Beratung bzw. der Teilnahme am Rehabilitationssport keine Kosten.
Neben dem Rehabilitationssport können in der Regel freiwillige Zusatzangebote der Vereine in Anspruch genommen werden, die mit einer Mitgliedschaft oder eine Zuzahlung verbunden sind. Diese Zusatzangebote sind jedoch unabhängig von die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport.
Sie können nun an Angeboten des Rehabilitationssports teilnehmen, die in Form einer Gymnastik an Land oder als Wassergymnastik durchgeführt werden. An der Wassergymnastik können Sie nur dann teilnehmen, wenn der ausgesuchte Verein ein solches Angebot hat und über einen freien Platz für Sie verfügt. Ein Anspruch ausschließlich auf Wassergymnastik lässt sich hiervon nicht ableiten.
Da auch die Dynamik innerhalb einer festen Gruppe einen Teil der Rehabilitation ausmacht, ist dieser Aspekt sehr wichtig. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen eine Teilnahme an z.B. zwei festen Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten, solange die von dem*der Ärzt*in verordnete und durch den Kostenträger genehmigte Frequenz der Einheiten pro Woche nicht überschritten wird und der Verein die Kapazitäten dafür hat.