Besonderheiten bei Long COVID
Zwar ist die Corona-Pandemie offiziell vorbei, doch ist eine Infektion mit dem Corona-Virus dadurch nicht als Erkältung anzusehen. Immer deutlicher zeigt sich, dass nach einer überstandenen Corona-Infektion langfristige gesundheitliche Folgen auftreten können. Bei schweren Verläufen mit Intensivbehandlungen lassen sich häufig organspezifische Langzeitfolgen beobachten, doch auch bei weniger schwer Erkrankten können über die Krankheitsphase hinaus gesundheitliche Symptome bestehen bleiben oder sich neu entwickeln. Häufig stehen dabei Erschöpfung, Luftnot, Schwindel und Konzentrationsschwäche im Vordergrund. Es können derzeit immer noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden, wie hoch der Anteil der Long-COVID Betroffenen ist. In Studienergebnissen wird von 6 bis 15 Prozent der Betroffenen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus berichtet, bei denen Langzeitbeschwerden auftreten.
Im Rahmen der Nachsorge von Long COVID-Patient*innen muss dieses breitgestreute Spektrum beklagter Beschwerden Berücksichtigung finden. Ebenso muss die psychische und emotionale Belastung durch Krankheit, Lockdown und Zukunftsängste der Betroffenen beachtet werden. Wie aber kann es gelingen, diesem Personenkreis ein Angebot zu machen, das wohnortnah auf ihre Beschwerden physischer und psychischer Natur gleichermaßen eingeht und nachhaltig wirkt? Hier bietet der Gruppencharakter der Bewegungsangebote unter qualifizierter Leitung einen optimalen Zugang.
Der Rehabilitationssport ist vom Gesetzgeber für die Zielgruppe der Menschen mit oder mit drohenden Behinderungen vorgesehen. Er verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, bietet Hilfe zur Selbsthilfe und zielt auf eine Verbesserung physischer, psychischer, aber auch sozialer Aspekte ab. So dient Rehabilitationssport zum einen der Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität, zum anderen der Verbesserung der Körperwahrnehmung und der Entspannung. Zudem wirkt er depressiven Zuständen und Ängsten entgegen. Damit bietet er bei der Bewältigung und Linderung eines Post-COVID-Syndroms zielgerichtete Möglichkeiten.
Empfehlung zur Verordnung
Die Kommission Medizin des DBS hat anhand der Kodierungsvorgaben durch die KBV hierzu einen Leitfaden erarbeitet, um verordnenden Ärzt*innen das Ausfüllen der Verordnung zu erleichtern. Es wird empfohlen, den ICD-10-Code voranzustellen, der die Diagnose mit der hauptsächlichen Beeinträchtigung darstellt, also z. B. Dyspnoe, Herzrhythmusstörungen, Fatigue, Depression oder unspezifische Rückenschmerzen nach langer Liegedauer. Als zweiter Code wird dann U08.9 oder U09.9 hinzugefügt. Sie beschreiben Zustände nach einer COVID-19 Infektion. Dabei ist zu beachten, dass der Code U 09.9 grundsätzlich nicht allein stehen darf. Die Grafik im nachfolgenden Flyer stellt die Systematik dar.