Menschen mit Behinderung

Die Dunkelziffer der Delikte an Menschen mit Behinderung ist sehr hoch. Für Betroffene ist es oftmals schwierig sich mitzuteilen und das Geschehene anzuzeigen.

Die Täterinnen und Täter nutzen dabei ihre Macht-und Autoritätsposition und die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderung aus, d.h. ihre Wehrlosigkeit, Schutzlosigkeit, ihre Abhängigkeit oder das ihnen entgegengebrachte Vertrauen des Opfers, um ihre eigenen (sexuellen, emotionalen, sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu befriedigen und diese zu Kooperation und Geheimhaltung zu veranlassen. Diese Gefahr kann insbesondere im Sport, in Pflegeeinrichtungen, Werkstätten, aber auch im Familien- und Freundeskreis bestehen; immer dort wo ein hohes Abhängigkeitspotential gegeben ist.

Eine besondere Situation – mit der sich der DBS des Öfteren auseinander setzen muss – sind Amelotatisten. Dies sind mehrheitlich Männer, die eine amputierte Frau als sexuell besonders attraktiv empfinden. Sie besuchen gezielt sportliche Wettbewerbe bei denen sie Fotos machen, Filme drehen oder im schlimmsten Fall in die Umkleidekabinen der Sportlerinnen eindringen. „ Als besonders erniedrigend und verletzend erleben es diese Mädchen und Frauen, dass sie sich durch die Männer auf ihre Behinderung und ihre vermeintliche Unvollständigkeit reduziert fühlen. Damit werden sie genau in die Einschränkung ihrer Persönlichkeit hineingezwungen, der sie entkommen wollen, indem sie Sport treiben“ (Pilotstudie „Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, 1998).

Mädchen und Frauen mit Behinderung

Die aktuelle Studie von Schröttle et al. 2012 (BMFSJ) zeigt: Frauen mit Behinderung erfahren zwei- bis dreimal häufiger sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, Frauen mit einer psychischen Behinderung sind am stärksten betroffen.

81-89% der befragten Frauen gaben an „direkte diskriminierende Handlungen durch Personen und Institutionen“ erlebt zu haben, sie sind somit „vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt.“ (vgl. Kubanski 2013)

Auch das am 28. Januar 2015 mit einer internationalen Konferenz in Wien abgeschlossene EU-Daphne-Projekt kommt zu den Ergebnissen, dass Frauen mit Behinderungen deutlich häufiger als Frauen ohne Behinderungen von Gewalt betroffen sind. Aus diesem Grund wurde u.a. im Rahmen des Projektes eine Broschüre "Gewalt - was kann ich tun" entwickelt, welche unter diesem Link (www.ninlil.at/kraftwerk/daphne_infos.html) kostenlos bestellt werden kann. Es besteht dort auch die Möglichkeit die Broschüre in Leichter Sprache zu bestellen.

Jungen und Männer mit Behinderung

Bei Jungen und Männern mit Behinderung ist das Thema sexualisierte Gewalt noch schwieriger zu betrachten, da das klassische Rollenverständnis vom ‚Mann sein‘ eine Vorstellung hervorruft, in der Gewaltausübung an Männern nicht stattfindet bzw. stattfinden kann. Gerade diese Erwartungshaltung und die damit verbundene Selbstdefinition macht eine Mitteilung von erlebten Gewalterfahrungen oft unmöglich.

Jungen und Männer mit Behinderung erleben sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen, obwohl das klassische Rollenverständnis vom ‚Mann sein‘ eine Vorstellung hervorruft, in der Gewaltausübung an Männern nicht stattfinden kann. (vgl. Bange 2007)

Die Studienlage (vgl. Jungnitz et al., 2007; Bange 2007; Zemp et al., 1997) zeigt, dass hier ein ernst zunehmender Handlungsbedarf vorliegt, Männer oder Jungen erfahren in einem hohen Maß Gewalt durch andere Männer, aber auch durch weibliche Täterinnen, in Dunkelfeldstudien liegen die Zahlen bei 20%.

Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Im Zuge der Gender Mainstreaming-Debatten und der Schaffung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX, § 64) beschäftigt sich der DBS verstärkt mit der Thematik Selbstbehauptung und Persönlichkeitsstärkung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins" wurden als neue Rehabilitationsleistung für Mädchen und Frauen mit Behinderung in den Behindertensport aufgenommen. Diese Übungen werden der Tatsache gerecht, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung sowohl innerhalb als auch außerhalb von Rehabilitationseinrichtungen vermehrt Grenzüberschreitungen in Form von sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch erleben und sich dies negativ auf den Rehabilitationsprozess auswirken kann.

Die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Frauen und Mädchen mit oder mit drohender Behinderung, sind darauf ausgerichtet, durch praktische Körpererfahrungen auf psychosoziale Effekte i. S. der gesellschaftlichen Teilhabe hinzuzielen. Die Übungen wurden erstmals mit der Verabschiedung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, das am 1. Juli 2001 in Kraft trat, in das deutsche Rehabilitationsrecht aufgenommen.

Der DBS hat als Leistungserbringer eine „Weiterbildung: Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung (SGB IX, § 64)“ (ÜzSdS) für zukünftige Übungsleiterinnen aus dem Rehabilitationssport konzipiert. Grundlage der Weiterbildung ist ein Gegenstandskatalog, der neben speziellen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und deren didaktische und methodische Durchführung, auch soziologische, psychologische und kommunikative Aspekte vermittelt. Die Übungsleiterinnen müssen im besonderen Maße darauf vorbereitet werden, die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmerinnen angemessen zu berücksichtigen, damit eine erfolgreiche Rehabilitationsleistung im Rahmen des bio-psycho-sozialen Ansatzes erreicht wird.

Da aber die Gefahr verschiedenster Grenzüberschreitungen und sexueller Übergriffe auch bei Jungen und Männern mit Behinderung bestehen, setzt der DBS sich hier auch für Präventionsmaßnahmen ein.