Deutsche Mannschaft in Vancouver 2010
Grundsätze für die Nominierung zu den Paralympischen Spielen 2010
- Grundlage für die Nominierung bilden die Satzung und Ordnungen des Deutschen Behindertensportverbandes, im Besonderen aber die Nominierungskriterien in der Fassung von August 2005.
- Die Nominierung zu den Paralympischen Spielen erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband, der gleichzeitig als Nationales Paralympisches Komitee agiert.
- Der Vorschlag an die Nominierungskommission erfolgt durch den Bundes- bzw. Cheftrainer über den jeweiligen Abteilungsleiter. Der Nominierungsvorschlag ist für jeden Sportler schriftlich zu begründen.
- Der Nominierungskommission gehören an:
- Dr. Karl Quade (Vizepräsident Leistungssport)
- Ulf Mehrens (stellv. Vorsitzender des Ausschusses Leistungssport)
- Dr. Jürgen Kosel (Vertreter der Kommission Sportmedizin)
- Frank Höfle (Aktivensprecher)
- Bernhard v. Welck (Vertreter der Trainerkommission)
- Die Erfüllung der Qualifikationskriterien des IPC ist notwendige Voraussetzung für die Nominierung.
- Die Nominierungskommission legt darüber hinaus zusammen mit den Nationalmannschaften der Individualsportarten verbandsinterne Qualifikationskriterien fest. Diese Kriterien orientieren sich i.d.R. an der Medaillenchance in Einzelwettbewerben. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern ein Team in einer Individualsportart (z.B. Staffel) reelle Medaillenchancen hat. Die verbandsinternen Qualifikationskriterien stellen ebenfalls eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung für die Nominierung dar.
- Sportler und Betreuer werden nur nominiert, sofern sie die Ehren- und Verpflichtungs-ermächtigung des DBS, die Athleten- und Schiedsgerichtsvereinbarung sowie das Eligibility Code Form des IPC unterzeichnet haben.
- Durch das IPC zugewiesene Quoten (sog. Slots) müssen nicht ausgeschöpft werden. In jedem Fall ist das Kriterium der Medaillenchance nachzuweisen.
- Sportspielmannschaften, die sich über Welt- oder Europameisterschaften für die Paralympics qualifizieren, werden grundsätzlich nominiert. Die Besetzung der Sportspielmannschaften obliegt dem jeweiligen Cheftrainer. Die Nominierungskommission wird diesem Vorschlag i.d.R. folgen.
- Pflichtverletzungen, unsportliches, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten können einen Wiederruf der Nominierung nach sich ziehen, auch wenn die verbandsinternen Qualifikationskriterien erfüllt sind.
(Die Grundsätze wurden durch den Vorstand Leistungssport am 08.02.2009 verabschiedet.)