Aktuelles zum Coronavirus

Einheitliche Corona-Sonderregel im Rehabilitationssport

Einheitliche Corona-Sonderregel zur Verlängerung von Verordnungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich nun auf eine einheitliche Regelung zur Verlängerung der ärztlichen Verordnung im Rehabilitationssport verständigt. Der DBS hatte sich schon zu Beginn der behördlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie für eine einheitliche Regelung zum Umgang mit den ärztlichen Verordnungen stark gemacht, um weitere Verwirrung und unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Hintergrund ist, dass die ärztlichen Verordnungen im Rehabilitationssport eine zeitliche Begrenzung haben, in der Regel 18 Monate, in der die genehmigten Übungseinheiten abgeleistet werden müssen. Diese zeitliche Begrenzung wurde zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland zunächst unbefristet ausgesetzt. Nun teilen die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene mit, dass sie sich nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt haben. Die Verlängerung bedarf grundsätzlich keiner erneuten Genehmigung.

Den genauen Wortlaut der Verbände der gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie HIER.

Mit der nun mitgeteilten einheitlichen Lösung, haben sowohl die Rehabilitationssportler*innen als auch die Vereine Handlungssicherheit im Umgang mit den auslaufenden Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.