Klassifizierung International
Die internationale Klassifizierung für körperliche, geistige und Sehbehinderung wird durch die internationalen Sportfachverbände in Anlehnung an den IPC Athlete Classification Code übernommen. Um auf internationaler Ebene starten zu dürfen, müssen Sportler*innen durch die vom internationalen Sportfachverband zertifizierten Klassifizierer*innen während einer offiziellen Veranstaltung klassifiziert werden.
Jeder internationale Sportfachverband hat seine eigenen Klassifizierungsunterlagen, welche im Schnitt vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung über den DBS oder über den Sportfachverband an den internationalen Sportfachverband geschickt werden müssen. Manche Sportarten haben auf nationaler Ebene andere Regeln bezüglich der einzuhaltenden Fristen. Mehr Informationen über die Klassifizierungssysteme der internationalen Sportfachverbände finden Sie unter Downloads.
Für die Sehebehinderten-Klassifizierung müssen sich Sportler*innen, die erstmalig international entsendet werden, persönlich bei einem*einer nationalen augenärztlichen DBS-Klassifizierer*in eigener Wahl vorstellen. Bei dieser Vorstellung müssen alle Befunde von Kliniken und Hausaugenärzten vorgewiesen werden. Diese Vorstellung sollte mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Empfohlen wird mindestens drei Monate vor der Veranstaltung einen Termin bei einem*einer nationalen augenärztlichen DBS-Klassifizierer*in der eigenen Wahl zu vereinbaren. Mehr Informationen finden Sie in den "Richtlinien zur Klassifizierung von Athleten mit Sehbehinderung".
Sportler*innen mit geistiger Behinderung, welche erstmalig vom DBS-Trainerteam für die internationale Klassifizierung vorhergesehen sind, benötigen im Vorfeld ein psychologisches Gutachten. Für dieses Gutachten muss ein Termin mit einem durch den DBS benannten Psychologen gemacht werden. Des Weiteren benötigt der DBS ein Passbild des*der Sportler*in, ein Kopie des Personalausweis und das ausgefüllte Antragsformular (Virtus Athlete Eligibility Application Form) (Seiten 1 und 2) von den befugten Personen. Empfohlen wird mindestens fünf Monate vor der Veranstaltung einen Termin mit dem DBS-Psychologen zu vereinbaren.