Fragen und Antworten
Im DBS können Sie Lizenzen im Bereich Rehabilitations-, Breiten-, Leistungs- oder Präventionssport erwerben. Eine Übersicht sowie weitere Informationen zu den Inhalten der verschiedenen Lizenzausbildungen erhalten Sie hier.
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Als Voraussetzung, um an den Bildungsmaßnahmen im DBS teilnehmen zu können, gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Ausnahme: für die Ausbildung zum/zur Übungsleiter*in-C Breitensport Behindertensport gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Eine fachliche Vorbildung ist nicht erforderlich, da das Ausbildungssystem des DBS mit einer Grundlagenausbildung in der 1. Lizenzstufe beginnt, in der die Grundlagen für den Sport von Menschen mit Behinderung vermittelt werden.
Im DBS-Lehrgangsplan sind alle Termine der bundesweit stattfindenden Aus- und Fortbildungen sowie Informationen zu den entsprechenden Kosten aufgeführt. > DBS-Lehrgangsplan
Die Lehrgangsanmeldung erfolgt direkt beim Lehrgangsanbieter. Dies kann ein Landes- bzw. Fachverband oder die DBS-Akademie sein. Für die Anmeldung halten die Anbieter Anmeldeformulare bzw. teilweise ein Online-Portal bereit, die auf der Website des entsprechenden Lehrgangsanbieters zu finden sind. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen zum Lehrgang. Der Landes- bzw. Fachverband oder die DBS-Akademie sind dabei Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Lehrgang. > zu den Ansprechpersonen
Die Ausbildungen der ersten Lizenzstufe umfassen 120 Lerneinheiten à 45 Minuten (Übungsleiter*in C Breitensport bzw. Trainer*in C Leistungssport).
Die Ausbildungen der zweiten Lizenzstufe umfassen im Bereich Rehabilitation 72 Lerneinheiten à 45 Minuten. Eine Ausnahme bildet der Profilblock Innere Medizin, der einen Lernumfang von 102 Lerneinheiten umfasst. Im Bereich Präventionssport besteht die Ausbildung aus 90 Lerneinheiten und in den Bereichen Breitensport und Leistungssport (Übungsleiter*in B Breitensport bzw. Trainer*in B Leistungssport) 60 Lerneinheiten.
Weitere Informationen zum Ausbildungssystem des DBS erhalten Sie hier. > weiterlesen
Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Vorqualifizierte Personen können auch schon während ihrer Ausbildung/ihres Studiums an einer Ausbildung in den Strukturen des DBS teilnehmen. Die Entscheidung über eine Verkürzung der jeweiligen Ausbildung unterliegt der Einzelfallprüfung. Hierzu sind entsprechende Nachweise der Vorqualifikation sowie bisher absolvierte Inhalte dem jeweiligen Lehrgangsanbieter (Landes- oder Fachverband) zur Prüfung vorzulegen.
Die Lizenzausstellung erfolgt erst mit Abschluss der Ausbildung/des Studiums.
Lizenzen werden auf Antrag beim zuständigen Landes- oder Fachverband ausgestellt. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Teilnahmebescheinigung des besuchten Ausbildungslehrganges
- Nachweis der Erste Hilfe-Aus- oder Fortbildung in Präsenz (9 Lerneinheiten – nicht älter als 2 Jahre)
- „Ehrenkodex für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden des DBS“
- Nachweis über die Mitgliedschaft/Tätigkeit in einem Mitgliedsverein innerhalb des DBS
Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung. Dabei beträgt die Gültigkeitsdauer maximal 4 bzw. im Bereich der Inneren Medizin maximal 2 Jahre. Die jeweilige Gültigkeit ist auf der ausgestellten Lizenz aufgeführt.
Die Lizenzinhaber*innen müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Fortbildungen mit einem Umfang von insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten absolvieren und den entsprechenden Nachweis zur Lizenzverlängerung beim zuständigen Landes- oder Fachverband einreichen. Die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen der Landes- und Fachverbände werden bundesweit für die Verlängerung der Lizenzen anerkannt. Bei Interesse an externen Fortbildungen (außerhalb der Strukturen des DBS) ist mit dem zuständigen Landes- oder Fachverband vorab zu klären, inwiefern die externe Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden kann.
Eine Lizenz kann nur dann verlängert werden, wenn zudem die Mitgliedschaft/Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des DBS nachgewiesen wird.
Ungültig gewordene Lizenzen können folgendermaßen reaktiviert werden (für Lizenzen im Bereich der Inneren Medizin gelten aufgrund der nur zweijährigen Gültigkeitsdauer Sonderregelungen):
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (Lizenz Innere Medizin: in den ersten 3 Monaten)
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird mit dem Nachweis von Aus- und/oder Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten (insgesamt maximal 8 LE online) um 4 Jahre (Innere Medizin: 2 Jahre), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag, reaktiviert.
- Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (Lizenz Innere Medizin: ab vierter Monat bis Ende des zweiten Jahres)
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird mit dem Nachweis von Aus- und/oder Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 30 Lerneinheiten (insgesamt maximal 15 LE online) um 4 Jahre (Innere Medizin: 2 Jahre), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag, reaktiviert.
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren (Lizenz Innere Medizin: mehr als zwei Jahre)
Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit dem Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblockes kann eine neue Lizenz beantragt werden.
Wenn Sie auf Ihre Frage noch keine Antwort gefunden haben, können Sie sich gerne mit den Ansprechpersonen für den Bereich Bildung/Lehre in Verbindung setzen. > Kontaktdaten