Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping
NADA-TUE Standard überarbeitet
Die NADA hat 2013 den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an die internationalen Gepflogenheiten angepasst. National startende Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen für die Anwendung von spezifischen und neu, nun auch für die Anwendung nicht-spezifischer Substanzen bei einer Dopingkontrolle ein Attest vorlegen. Die NADA verlangt dabei die Bestätigung, dass die Behandlung bereits vor der Kontrolle begonnen hat und medizinisch auch ausreichend dokumentiert ist.
Athleten im Testpool benötigen bei dopingrelevanten Substanzen und Methoden immer eine TUE. Bitte beachten Sie, dass bei internationalen Starts gegebenfalls eine TUE beim internationalen Sportfachverband zu beantragen ist. Die Bearbeitung der TUEs kann mitunter bis zu 30 Werktage dauern. Nur mit einer gültigen TUE ist ein Start möglich!
Der überarbeitete Standard gilt ab dem 1. März 2013 und kann unter Anti-Doping im Bereich Downloads eingesehen werden.