Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping
Neue TUE Abläufe international
Mit dem neuen WADA-Code wurden für 2015 auch die internationalen Standards angepasst, so auch der internationale Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen. Mit dem aktuellen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen ergeben sich insbesondere für Athleten, die an internationalen Wettkämpfen teilnehmen, neue Pflichten. National ergeben sich für die deutschen Testpool-Athleten und Nicht-Testpool-Athleten keine Änderungen: Es bleibt dabei, dass Testpool-Athleten, die keinem Testpool eines Internationalen Sportfachverbandes angehören, ihre Medizinische Ausnahmegenehmigung, kurz TUE, bei der NADA beantragen. Vor einem internationalen Wettkampf ist nun aber verstärkt Achtung geboten: Mit den neuen Regeln sind nicht nur Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften TUE-pflichtig, sondern auch weitere Wettkampfveranstaltungen, wie z. B. Welt-Cup-Rennen oder internationale Straßenrennen. Diese Events muss der jeweilige Sportfachverband festlegen und veröffentlichen. Wenn ein deutscher Athlet bereits eine TUE der NADA hat, sollte er vor einem internationalen Start immer prüfen, ob der internationale Verband diese Genehmigung anerkennt. Dies kann z. B. über eine automatische Mitteilung in ADAMS geschehen. Es kann aber unter Umständen sogar ein neuer Antrag beim internationalen Verband notwendig werden. Jede Sportart kann dies für sich anders regeln. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vor einem internationalen Start beim zuständigen internationalen Verband nachzufragen, ob die Ausnahmegenehmigung der NADA anerkannt wird. Gerne steht auch die NADA und das Referat Anti-Doping im DBS für Fragen zur Verfügung.