Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

neue WADA-Verbotsliste ab 01.01.2013

Die Welt Anti Doping Agentur hat die neue WADA-Verbotsliste 2013 veröffentlicht, die ab 01.01.2013 Gültigkeit hat. Auf der DBS-Homepage im Bereich Anti-Doping unter downloads können Sie die neue WADA-Verbotsliste 2013 (engl.) herunterladen. Eine Deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2013 wird in Kürze von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) veröffentlicht und wird auch auf der DBS-Homepage zu finden sein.

Hinweise aus medizinischer Sicht

Falls Athleten Medikamente benötigen sollten, ist darauf zu achten, dass diese keine Substanzen enthalten, die verboten sind. Die WADA (World-Anti-Doping-Agentur) veröffentlicht jährlich eine „Liste der Verbotenen Substanzen und Methoden“. Nicht genehmigte oder unerlaubte Medikamente dürfen Athleten weder einnehmen noch besitzen, Betreuer diese an Athleten nicht weitergeben. Jeder Athlet ist für die Einnahme selbst verantwortlich und somit auch heranzuziehen, wenn verbotene Substanzen in seinem Körper nachgewiesen werden. Es gibt mehrere Wege zu erfahren, ob ein Medikament verbotene Substanzen enthält: in jedem Fall sollte mit dem behandelnden Arzt und/oder dem für die Sportart zuständigen DBS-Sportarzt gesprochen werden um zu prüfen, ob das Medikament eine Substanz enthält, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste aufgezeigt ist. Zudem gibt es eine „Beispielliste zulässiger Medikamente“ oder es kann eine Abfrage über die Online-Medikamenten- Datenbank „NADAMed“ der NADA erfolgen. www.nadamed.de

Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

Müssen aus therapeutischen Gründen Medikamente eingenommen werden, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, so muss darüber ein schriftlicher Nachweis bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden. Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athleten für den Einsatz an sich verbotener Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen.

Athleten im Testpool benötigen bei dopingrelevanten Substanzen und Methoden immer eine TUE. National startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit benötigen in der Regel ein Attest (nicht älter als 12 Monate!) zur Abgabe bei einer Dopingkontrolle!

Bitte beachten Sie, dass bei internationalen Starts unabhängig von der Testpoolzugehörigkeit gegebenfalls eine TUE beim internationalen Sportfachverband zu beantragen ist. Die Bearbeitung der TUEs kann mitunter bis zu 30 Werktage dauern. Nur mit einer gültigen TUE ist ein Start möglich! Bei Unsicherheiten steht Ihnen die NADA (Abteilung Medizin) oder das Referat Medizin/Anti-Doping im DBS gerne zur Verfügung.