Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

 

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Beirat der Aktiven (BdA) und ausgewählten Olympiastützpunkten bietet die NADA zentrale Schulungsmaßnahmen für Athleten der beiden höchsten Testpoolkategorien an. Bis zum Ende des Jahres finden an insgesamt sieben Olympiastützpunkten Schulungen statt.

 

Aus aktuellem Anlass ergeben sich schärfere Bestimmungen für Infusionen. Darauf weist die NADA insbesondere die im Spitzensport tätigen Ärzte hin. Danach dürfen auch Infusionen in kleinen Dosen (sogenannte Kurzinfusionen) nur mit einer vorher erteilten Medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) verabreicht werden, auch wenn die Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist.
Weitere Informationen unter www.nada-bonn.de 

 

Die NADA präsentierte sich auf dem Jugend-Länder-Cup, 25.-28.06.2009, auf Inititative des DBS, mit einem Stand zum Thema Dopingprävention. "Der Zulauf war sehr gut und der Stand ist nicht nur bei den Jugendlichen gut angekommen" weiß der Jugendsekretär Detlev Lütkehoff von der insgesamt wieder einmal erfolgreichen Veranstaltung zu berichten. Auch der Anti-Doping Beauftragte Reinhard Küper sieht hier den richtig Ansatz für Dopingprävention in der Jugend. Der DBS wird erneut die NADA für den Jugend-Länder-Cup 2010 ansprechen als ein Bestandteil des Doping-Präventionskonzeptes, dass sich derzeit in Erarbeitung befindet. In 2010 soll das Thema Doping-Prävention im Verband verstärkt ausgeweitet werden.

 

Der Deutsche Behindertensportverband e. V./Nationales Paralympisches Komitee hat fristgerecht zum 01. Januar 2009 den neuen Anti-Doping-Code in Kraft gesetzt und somit die Vorgaben zur Umsetzung im Verband erfüllt. Der neue Anti-Doping-Code ersetzt die bisherige Anti-Doping Ordnung und ist für die Athleten, Trainer, Betreuer sowie Landes- und Mitgliedsverbände bindend.

 

Aus aktuellem Anlass weist die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) darauf hin, dass die Anwendung jeglicher Art von Sprays, die die inhalative Aufnahme komprimierten Sauerstoffs ermöglichen, eine verbotene Methode im Sinne der aktuellen WADA-Verbotsliste darstellt. Auf Anfrage der NADA hat die WADA unmissverständlich klargestellt, dass eine derartige Nutzung von abgefülltem Sauerstoff als Spray unter die Gruppe M1.2 der verbotenen Methoden fällt.