Wer ist Klassifizierbar?

Die Klassifizierung für Sportler*innen mit einer Beeinträchtigung gewährleistet einen gerechten und sinnvollen Leistungsvergleich. Jede Sportart hat deswegen ein sportartspezifisches Startklassen-System. Jede*r Athlet*in, der*die am Para Sport teilnehmen möchte, muss eine klassifizierbare Mindestbeeinträchtigung nachweisen können. Diese Mindestbeeinträchtigung wird durch jeden internationalen Sportfachverband definiert. Dadurch kann es sein, dass ein*e Athlet*in z.B. für Para Schwimmen eine klassifizierbare Mindestbeeinträchtigung nachweisen kann, für Para Leichtathletik jedoch nicht. Auf nationaler Ebene kann darüber hinaus ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 in der Klasse „Allgemeine Behinderung“ an Wettkämpfen teilgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Startklasse AB in der jeweiligen nationalen Sportart zugelassen ist. Jede Sportart auf nationaler Ebene entscheidet selber welche Behinderungen in der Startklasse AB zur Teilnahme berechtigt sind.

Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) hat sieben klassifizierbare Beeinträchtigungen im aktuellen IPC Classification Code definiert, die zur Teilnahme an sportlichen Ereignissen innerhalb der paralympischen Bewegung auf internationaler Ebene berechtigen. Ausschließlich permanente Beeinträchtigungen berechtigen zur Teilnahme. Im Folgenden werden Behinderungen aufgelistet, die die Teilnahme an sportlichen Ereignissen innerhalb der paralympischen Bewegung erlauben.

  1. Beeinträchtigung der Muskelkraft: eine Einschränkung oder Aufhebung der Fähigkeit, Muskeln zu kontrahieren und dadurch Kraft zu erzeugen, die mit einer Diagnose übereinstimmt, welche die Struktur und Funktion des zentralen oder peripheren Nervensystems oder der Muskeln betrifft (einschließlich Muskelursprung und Muskelansatz).  Beispielhaft sind Wirbelsäulenverletzungen (völlige oder partielle Lähmung, Tetra- und Paraplegie), Muskelschwund, Post Poliomyelitis (Folgen von Kinderlähmung), Spina Bifida (Neuralrohrfehlbildung).
  2. Beeinträchtigung des passiven Gelenkbeweglichkeit: eine Beeinträchtigung der passiven Gelenkbeweglichkeit in einem oder mehreren Gelenken, welche mit einer Diagnose übereinstimmt welche eine Struktur der Knochen, Gelenke, des Bindegewebes oder der Weichteile betrifft. Beispielhaft sind Arthrogryposis (Gelenksteife) und Kontrakturen in Folge chronischer Immobilisierung oder Verletzung.
  3. Fehlen von Gliedmaßen und/oder Gliedmaßenlängendifferenz: ganz oder teilweise fehlende Gliedmaßen (Knochen, Gelenken) oder anatomisch unregelmäßige Gliedmaßenverhältnisse, die mit einer Diagnose übereinstimmen welche durch ein Trauma (z.B. traumatischer Amputation), eine Erkrankung (z.B. traumatischer Amputation wegen Knochenkrebs) oder angeborene Ursachen (Dysmelie) entstanden ist und die Knochen und/oder Gelenke betrifft.
  4. Kleinwuchs: verringerte Gesamtkörperlänge (einschließlich Kopf, Rumpf und Beine), die auf eine angeborene oder entwicklungsbedingte verringerte Länge der Knochen der oberen und unteren Gliedmaßen zurückzuführen ist (und möglicherweise auch mit einer verkürzten Rumpflänge einhergeht) und mit einer entsprechende Diagnose übereinstimmt. Beispielhaft sind Achondroplasie, Funktionsstörungen des Wachstumshormons und Osteogenesis Imperfecta („Glasknochenkrankheit”). Athlet*innen gelten nicht als Personen mit Kleinwuchs, wenn ihre verringerte Gesamtkörperlänge ausschließlich auf Fehlen von Gliedmaßenoder eine Gliedmaßenlängendifferenz zurückzuführen ist.
  5. Koordinative Beeinträchtigungen: es werden eine oder mehrere der folgenden drei Bewegungsstörungen aufgewiesen, die die Fähigkeit beeinträchtigen, willkürliche, erlernte Bewegungen flüssig, schnell und präzise über ihren vollständigen Bewegungsumfang auszuführen, und mit einer Diagnose übereinstimmen, welche die Struktur und Funktion des zentralen Nervensystems betrifft:
    1. Muskelhypertonie/Spastik: eine erhöhte Muskelspannung, die geschwindigkeitsabhängig sein kann, und/oder eine eingeschränkte Dehnfähigkeit eines Muskels. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.
    2. Motorische Ataxie: eine eingeschränkte Präzision hinsichtlich Richtung und Geschwindigkeit willkürlicher Bewegungen. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen, Schlaganfall und Multiple Sklerose.
    3. Dyskinesie (Athetose, Dystonie, Chorea): unwillkürliche Bewegungen, die willkürliche Bewegungen beeinträchtigen. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.
  6. Sehbeeinträchtigung: es liegt eine Diagnose vor, welche die Struktur oder Funktion des Auges, des Sehnervs, des Chiasma opticum, der postchiasmalen Sehbahnen oder des visuellen Kortex des Gehirns betrifft und zu einer eingeschränkten oder fehlenden Sehfunktion führt, selbst bei Verwendung der bestmöglichen refraktiven oder optischen Korrektur. Beispielhaft sind Retinitis Pigmentosa (Netzhautdegeneration) und diabetische Retinopathie.
  7. Intellektuelle Beeinträchtigung: signifikant limitierte intellektuelle Fähigkeiten mit nachgewiesener IQ von 75 oder niedriger und Defizite im adaptiven Verhalten, die sich negativ auf das im Alltag erforderliche konzeptionelle, soziale und praktische Anpassungsvermögen auswirken. Die betreffende Beeinträchtigung muss vor Vollendung des 22. Lebensjahres diagnostiziert worden sein.

Zu beachten ist, dass der aktuelle IPC Classification Code 2025 veröffentlicht wurde. Die internationalen Sportfachverbände sind nun aufgerufen, ihre Regelwerke an den IPC Classification Code anzupassen. Hier kann es zurzeit noch zu Unterschieden in den Definitionen der Beeinträchtigungen zwischen dem IPC Classification Code und den sportartspezifischen Klassifizierungsregelwerken kommen. Inhaltlich haben die Beeinträchtigungen sich jedoch nicht geändert.

Alle Beeinträchtigungen, die nicht ausdrücklich oben genannt werden, berechtigen zur Teilnahme an internationalen Wettkämpfen. Hierzu gehören u.a.:

Schmerzen, Beeinträchtigungen des Gehörs, Muskelschlaffheit (niedriger Muskeltonus), Hypermobilität der Gelenke, Gelenkinstabilität, z.B. instabile Schultergelenke und häufige Gelenkverrenkungen (Luxationen), Beeinträchtigung der Muskelausdauer, Beeinträchtigung der motorischen Reflexe, Beeinträchtigung der Kreislauffunktionen, Beeinträchtigung der Atemfunktionen, Beeinträchtigung der Stoffwechselfunktionen, Tic- und Zwangserkrankungen, verbale und motorische Perseveration (beharrliches Wiederholen identischer Sprech- und Bewegungsmuster).

Manche Sportarten inkludieren ein oder mehrere von diesen Mindestbeeinträchtigung auf nationaler Ebene in der Startklasse AB.

Welche Sportart kann ich machen?

Auf nationaler und internationaler Ebene inkludieren nicht alle Sportarten alle klassifizierbaren Beeinträchtigungen. Manche Sportarten, wie Blindenfußball oder Goalball, sind nur offen für Athlet*innen mit einer Sehbeeinträchtigung. Andere Sportarten, wie Para Leichtathletik und Para Schwimmen, sind offen für Athlet*innen aller Beeinträchtigungsarten. Die Tabelle zeigt Paralympische Sportarten mit den zur Teilnahme berechtigten Beeinträchtigungen in den Paralympischen Klassen in der jeweiligen Sportart (grau hinterlegt).

Für die Teilnahme am Behindertensport müssen Sie in einem Verein des DBS oder DRS Mitglied sein. Des Weiteren brauchen Sie auch einen Start- und Gesundheitspass, den Sie bei ihrem Landesverband erhalten. Kontaktdaten von jedem Landesverband finden Sie unter DBS – Mitgliedverbände. Der Landesverband kann Sie auch bezüglich Vereine in Ihrer Nähe informieren.