NADA überträgt administrative Überprüfung von Meldepflichtverstößen
Die NADA hat die Administrative Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen ab dem 01. Mai 2017 auf die Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer übertragen. Die Rechtsanwältinnen Dr. Tanja Haug und Dr. Anja Martin werden zukünftig als unbeteiligte Stelle außerhalb der NADA die Überprüfung übernehmen. Zuvor hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Überprüfungsverfahren bei einem festgestellten Meldepflicht- und Kontrollversäumnis durchgeführt.
