Teilhabe ist nicht die Kür, sondern ein Menschenrecht
Seit nunmehr 15 Jahren gehört die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zum geltenden Recht in Deutschland und soll Menschen mit Behinderung vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützen. Gleichzeitig soll damit dafür gesorgt werden, dass ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in jeglicher Form verwirklicht wird. Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) setzt sich Tag für Tag dafür ein, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe allen voran im Sport zu ermöglichen.
