Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

Neue Standards ab 2015

Mit dem neuen WADA Code 2015 sind auch die internationalen Standards zur Umsetzung der Anti-Doping Arbeit angepasst worden. Die Standards dienen zur Harmonisierung der Anti-Doping-Arbeit und befassen sich im Detail mit den technischen Ausführungen. Die internationalen Standards sind für Deutschland umgesetzt und stehen als Download auf der NADA-Homepage und auf der DBS-Homepage unter Anti-Doping/Downloads zur Verfügung. Insbesondere im Standard für Meldepflichten haben sich Änderungen ergeben. Drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse führen nun innerhalb von 12 Monaten zu einem Verstoß und nicht wie bislang innerhalb von 18 Monaten. Athleten müssen ab Januar 2015 zudem die Benachrichtigung über ihre Testpoolzugehörigkeit der NADA bestätigen und im Falle der Abwesenheit von der Postadresse einen Empfangsvertreter benennen.

Der bisherige Standard für Dopingkontrollen wird ersetzt durch den "Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen". Er verstärkt die Ermittlungsarbeit international und vereinheitlicht diese.

Der Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) regelt den konkreten Ablauf für die Beantragung einer TUE im Krankheitsfall.

Datenschutz ist weiterhin ein wichtiges Thema der NADA. Der Umgang mit den erhobenen personenbezogenen Daten muss angemessen geschützt werden. Dies regelt der Standard für Datenschutz.

Alle Standards können Sie unter Anti-Doping/Downloads einsehen und herunterladen.