Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

NADA aktualisiert TUE-Standard

Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hat am 1. März 2014 den neuen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen Version 4.0 mit dazu wichtigen Erläuterungen auf ihrer Webseite veröffentlicht. 

Der neue TUE-Standard ist ab dem 1. März 2014 gültig – die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die Attestregelung für Athletinnen und Athleten, die auf nationaler Ebene starten und keinem Testpool angehören. Für diese gilt bei allen Substanzen, sowohl den spezifischen als auch den nicht-spezifischen, die Attestpflicht! 

Wer Medikamente mit verbotenen Substanzen einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest (nicht älter als 12 Monate!) ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attests abgeben. Im Falle einer positiven Probe auf eine nicht-spezifische Substanz muss zudem umgehend rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden. Die NADA behält sich jederzeit eine weitergehende Überprüfung der Atteste vor. 
Für Angehörige der Testpools RTP, NTP und ATP besteht nach wie vor die uneingeschränkte TUE-Pflicht.