Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

Kurzinfusionen nicht mehr ohne TUE möglich

Aus aktuellem Anlass ergeben sich schärfere Bestimmungen für Infusionen. Darauf weist die NADA insbesondere die im Spitzensport tätigen Ärzte hin. Danach dürfen auch Infusionen in kleinen Dosen (sogenannte Kurzinfusionen) nur mit einer vorher erteilten Medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) verabreicht werden, auch wenn die Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist.
Weitere Informationen unter www.nada-bonn.de