Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

Anti-Doping im Deutschen Behindertensportverband

Im Behindertensport ist in den vergangenen Jahren eine enorme Leistungsexplosion zu beobachten. Da nimmt es kein Wunder, dass Athleten optimale Trainingsbedingungen und Vorbereitungen auf den Wettkampf anstreben, um erfolgreich zu sein. Leider sind dabei einige Wenige geneigt, der Gefahr, ihre Leistungen für den Erfolg zu manipulieren, nachzugeben. Die nunmehr weltweit geltenden Anti-Doping-Bestimmungen enthalten Verbote definierter Medikationen und Methoden zur Leistungssteigerung. Sie dienen auch dem Schutz der Gesundheit der Athleten und führen zum Fair-play im Sport insgesamt.

Sportlicher, fairer Wettstreit auf höchstem Niveau in Anerkennung der Klassifizierungs- und Anti-Doping-Regularien gilt für die Paralympics wie für Welt- und Europameisterschaften. Der in diesem Jahr erstmals weltweit gültige World Anti-Doping Code (WADC) wurde von allen teilnehmenden Nationen und ihren Athleten an den Paralympics 2004 in Athen anerkannt. Dem haben sich auch das International Paralympic Committee (IPC) mit seinem Anti-Doping Code, der mit Wirkung vom 01. Januar 2004 revidiert wurde, wie der Deutsche Behindertensportverband (DBS), zugleich National Paralympic Committee (NPC) Germany, verpflichtet. Im Jahr eins der Gültigkeit wurden in Deutschland in den verschiedensten Sportarten bis Ende September über 130 Doping-Kontrollen bei Wettbewerben wie im Training durchgeführt – alle mit negativem Ergebnis, wie die beiden IOC-akkreditierten Labore von Köln und Kreischa (bei Dresden) nach Auswertung der eingereichten Proben bescheinigten. Bis Ende des Jahres wird die mit der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) vereinbarte Zielsetzung von 140 Kontrollen durch das med. Kommissär-Team des DBS voll erreicht werden.

Die Athleten mussten sich seit Beginn des Jahres auf die neuen internationalen Standards umstellen: die Verbotsliste der Medikationen/Substanzen wie Methoden wurde durch die World Anti-Doping Agency (WADA) aktualisiert. Gerade die behinderten Athleten, die auf bestimmte, der verbotenen Liste zugeordneten Medikamente angewiesen sind, mussten nun medizinische Ausnahmen (sogenannte TUE’s = Therapeutic Use Exemptions) beim IPC bzw. der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) Deutschland beantragen. Ihre behandelnden Ärzte wurden in dieses nun gültige Verfahren durch Bestätigung der erforderlichen Einnahme des Medikaments und der Stellungnahme zur Therapie ohne wirksame Alternative eines anderen Mittels eingebunden. Verbandsärzte, Trainer, Betreuer, auch Lehrer und Eltern müssen sich neben den Athleten mit den neuen Regularien vertraut machen. Bei jeder neuen Verordnung von bestimmten Medikamenten, die verbotene Substanzen erhalten, ist zukünftig vor der Einnahme in der Regel ein TUE 1-Antrag zu stellen bzw. eine TUE 2 – Anzeige vorzulegen. Nicht genehmigte bzw. unerlaubte Medikamente dürfen die Athleten weder einnehmen noch besitzen.

Informationen können alle Beteiligten einsehen über die Publikationen im Internet über www.wada-ama.org, www.nada-bonn.de (u.a. der WADC in deutscher Übersetzung) und www.paralympic.org/medical. Die wichtigsten Dokumente finden Sie auch in diesem Abschnitt. In den letzten Monaten wurde der Anti-Doping-Beauftragte des DBS, Herr Dr. med. Georg Huber, zur kompetenten individuellen Beratung durch die Athleten häufig konsultiert.

Letztlich müssen die Sportler des sogenannten „Testing pools“ (i.d.R. Sportler, die dem A-Kader angehören) nicht angekündigte Kontrollen jederzeit zulassen. Dazu haben sie ihre Aufenthaltsorte bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit von ihrem gemeldeten Ort im Sinne der „whereabout information“ bekanntzugeben. Dies gilt auch während großer Wettbewerbe wie den Paralympics 2004 in Athen. Stichprobenartige Kontrollen sind für die Sicherstellung eines fairen Sports heute unerlässlich. Behinderte Athleten sind hiervon nicht ausgenommen.