Anbieter von Rehabilitationssport werden

Über das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren können Mitglieder (und Kooperationspartner) unserer Landesverbände als Anbieter bzw. Leistungserbringer von Rehabilitationssportgruppen anerkannt werden. Die einheitlichen Kriterien sowie Formulare des Anerkennungsverfahrens sind in allen DBS-Landesverbänden gültig. Die Art der Antragstellung (online/Papierform) kann zwischen den jeweiligen Landesverbänden unterschiedlich gehandhabt werden.

Um weitere Informationen zur Umsetzung des Anerkennungsverfahrens zu erhalten oder einen Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport zu stellen, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme zu dem für Sie zuständigen DBS-Landesverband.

Antragsformulare gültig ab 1. Januar 2022 hier herunterladen

 

Nach Prüfung des Antrags durch einen DBS-Landesverband wird dem Verein/örtlicher Träger i.d.R. ein einheitliches Zertifikat über die Anerkennung ausgestellt bzw. die Anerkennung schriftlich bestätigt. Alle möglichen Änderungen eines anerkannten Rehabilitationssportangebots (z. B. Änderung der Übungszeit oder des*der Übungsleiter*in) sind umgehend der anerkennenden Stelle zu melden.

 

Gültigkeitsdauer der Anerkennung

Die Anerkennung als Rehabilitationssportgruppe ist zwei Jahre gültig und berechtigt in diesem Zeitraum zur Abrechnung mit den Rehabilitationsträgern und zur Verwendung des Logos (z. B. Website und Briefbogen). Der Beginn der Gültigkeit der Anerkennung wird von der anerkennenden Stelle (i.d.R. der Landesverband des DBS) mitgeteilt. Rechtzeitig vor Ablauf der Anerkennung muss vom Verein ein Folgeantrag zur Verlängerung der Zertifizierung gestellt werden.

Angaben zum Datenschutz

Auch der Datenschutz ist ein wichtiger Teil des Zertifizierungsverfahrens. Da von den Vereinen viele Kontaktdaten bei der Beantragung und Aktualisierung von Rehabilitationssportgruppen übermittelt werden, ist es notwendig, die Einwilligung zur Datenerhebung, -speicherung und -weitergabe der Ansprechperson des Rehabilitationssports, der Übungsleiter*innen, des*der betreuenden Ärzt*in sowie der eingesetzten Rettungskräfte einzuholen. Unverbindliche Muster können beim zuständigen Landesverband angefragt werden.

Angaben zum erweiterten Führungszeugnis

Der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses wird erstmalig in die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2022 aufgenommen. Dabei muss ein erweitertes Führungszeugnis ausschließlich für Übungsleiter*innen nachgewiesen werden, die im Rehabilitationssport mit Kindern und Jugendlichen sowie im Rahmen der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins eingesetzt werden. Der Nachweis muss alle fünf Jahre erfolgen.