Förderungen für internationale Jugendbegegnungen
Internationale Jugendarbeit im Sport kann in unterschiedlichen Formaten und mit nahezu allen Ländern der Welt durchgeführt werden. Je nach Land stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Die Mittel der unterschiedlichen Zuwendungsgeber werden über die Deutsche Sportjugend (dsj) verwaltet und können von den Mitgliedsorganisationen der dsj und deren Untergliederungen in Anspruch genommen werden.
Die dsj bietet zudem Unterstützung rund um die Realisierung einer internationalen Jugendbegegnung an, z.B. bei der Suche einer geeigneten Partnerorganisation im Ausland oder der Erstellung eines sportlichen und interkulturellen Programms.
Die Förderung internationaler Jugendbegegnungen kann von Sportvereinen, Stadt- oder Kreissportbünden und Landesverbänden beantragt werden. Unter internationalen Jugendaustauschen/Jugendbegegnungen werden gemeinsame Projekte mit mindestens einer internationalen Partnerorganisation verstanden, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland stattfinden können. Dabei steht das gemeinsame Programm mit der ausländischen Partnergruppe im Vordergrund. Mit welchem Land ein Austausch organisiert wird, wie lange dieser dauert, wie das Programm gestaltet wird oder wie viele Jugendliche teilnehmen, entscheidet jeder Träger zusammen mit seiner internationalen Partnerorganisation unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien.
Richtlinien und Fristen
Bei der Beantragung von Fördermittel sind Richtlinien und Fristen zu beachten, die je nach Förderprogramm variieren können.
Nicht geförderte Maßnahmen Reine Wettkampf- oder Turnierbegegnungen, Trainingslager sowie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsmaßnahmen ohne Begegnungscharakter sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen befinden sich auf www.dsj.de/international.