Vollversammlung

Mitglieder

Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Deutschen Behindertensportjugend (DBSJ). Zu den Mitgliedern der Vollversammlung gehören:

Sitzung

Alle vier Jahre tagt die Vollversammlung. Eine außerordentliche Vollversammlung ist einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Jugend-Hauptausschusses dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt.

Aufgaben

Die Vollversammlung ist das einzige Organ der DBSJ, das die Jugendordnung erlassen und ändern kann. Sie beruft den DBSJ-Vorstand und legt dessen Tätigkeiten fest. Des Weiteren ist die Vollversammlung zuständig für Beschlussfassungen über Anträge, die Entgegennahme des Verwendungsnachweises der Mittel der DBSJ und Entlastung des DBSJ-Vorstandes.