Aktuelles von der DBSJugend
Zwischenresümee zum Aufholpaket der DBSJ
Kinder und Jugendliche (wieder) in Bewegung bringen – das ist das Ziel des Aufholpakets der Deutschen Behindertensportjugend (DBSJ). Hierfür beteiligt sich die DBSJ am vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Programm, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen und -verbänden des DBS niederschwellige Begegnung und Bewegungsangebote im Sport zu gestalten.
Der erste Aktionstag wurde bereits Anfang April im Norden Deutschlands durchgeführt. Die Goalballabteilung der Greifswalder Sport Gemeinschaft 01 e.V. hat einen Schnuppertag für interessierte Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren angeboten. Noch im April folgten weitere Aktionstage in Frankfurt und Fulda. Mit Partner wurden zwei Aktionstage in Fulda parallel zum vom Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V. durchgeführten „Jugend Länder Cup 2022“, durchgeführt.
Auch die Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbands zeigten von Beginn an großes Interesse am DBSJ-Aufholpaket berichtet der DBSJ Aufbaumanager national Joscha Jaeger. „Vom Start des Förderprogramms an gab es einen intensiven Austausch mit den DBS-Landesverbänden über Ansatzmöglichkeiten zur Förderung des Kinder- und Jugendsports. Nach dem Herunterfahren der Sportangebote in den vergangenen knapp zwei Jahren zeigt sich weiterhin ein enormer Nachholbedarf an kindgerechten Bewegungsangeboten. Hier setzt das DBSJ-Aufholpaket an und fördert diese gezielt.“
In vielen Regionen Deutschlands wurden offene und für alle zugängliche Schnupperangebote, wie z.B. das „Sommerfest“ der Turngemeinde 1861 e.V. Mainz-Gonsenheim, das „Familiensportfest für ALLE“ vom Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. oder der „Aktionstag Rollstuhl & Fußgänger-Tennis" des SV Mitterteich angeboten.
Die Mitgliedsvereine und -verbände des DBS können noch bis zum 01. Oktober Anträge für die finanzielle Unterstützung zur Bewerbung und Umsetzung von Aktionstagen stellen. Nach einer kurzen Antragsstellung vor der Aktion, der Einreichung aller Belege und der Dokumentation (Bilder & Kurzbericht) nach der Aktion, können 90% der Kosten, maximal 1.000 Euro erstattet werden. Eingesetzt werden könne die Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Plakate/Flyer), den Kauf von Materialien für Spiel, Sport und Bewegung, Mieten von Sportstätten, Honorarkosten für Referent*innen oder Übungsleiter*innen sowie Verpflegungskosten.
Ein paar wenige Anträge könne noch genehmigt werden. Schnell sein lohnt sich – es gilt das First Come - First Serve-Prinzip.
Alle Informationen und Richtlinien gibt es HIER
Ansprechpartner:
Joscha Jaeger
E-Mail: jaeger@dbs-npc.de
Telefon: 02234 - 6000 - 308