Aktuelles von der DBSJugend
Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen
Auch 10 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist Exklusion in Deutschland durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Recht der Kinder- und Jugendhilfe Alltag. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gehören zum Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe (SGB XII) wohingegen Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit seelischer Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendhilfe (SGB XII) fallen. Das kann dazu führen, dass Kinder und Jugendliche sowie deren Familien verspätet oder nur unzureichend dringend notwendige Hilfe erhalten.
„Bewegung, Spiel und Sport sind für alle Kinder und Jugendliche von grundlegender Bedeutung, dadurch werden Begegnungen geschaffen und zur Bewusstseinsbildung innerhalb der Gesellschaft beigetragen“ so Lars Pickardt, Vorsitzender der Deutschen Behindertensportjugend. „Dabei ist es unerheblich, ob die jungen Menschen keine oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben. Eine einheitliche Zuständigkeit ist Grundvoraussetzung, damit Kinder und Jugendliche gleichermaßen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse am Sport oder anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Zudem trägt Sport zur Persönlichkeitsentwicklung bei“ so Pickardt weiter.
Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e.V. sowie seine Jugendorganisation die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) sind der Auffassung, dass am Ende der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zwingend die so genannte „Große Lösung“ stehen muss. Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sowie deren Familien müssen in einer Zuständigkeit geregelt sein. Nur so ist eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich. Ein einheitlicher Leistungskatalog, der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile sowie die Leistungsgewährung entsprechend individueller Bedarfe müssen in einer Hand liegen. Zuständigkeitsstreitigkeiten und bürokratische Hürden müssen endlich beseitigt werden!
Aus diesem Grund unterstützen DBS und DBSJ gemeinsam ausdrücklich den Appell, Exklusion in der Kinder- und Jugendhilfe endlich zu beenden.