DBSJ-Hauptausschuss
Der Hauptausschuss trifft sich mindestens einmal im Jahr, im Normalfall immer im ersten Quartal des Jahres. Nur in den Jahren, in welchen die Vollversammlung der Jugend zusammentritt, findet der Hauptausschuss nicht statt. Er ist somit laut Jugendsatzung das zweithöchste Gremium der Deutschen Behindertensportjugend (DBSJ). Im Hauptausschuss setzen sich die Landesverbände, die Behindertensportfachverbände und die DBSJ, als Bundesverband, regelmäßig zusammen, um sich auszutauschen, zu koordinieren und natürlich auch um zu kontrollieren.
Mitglieder
Der Hauptausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
- 19 Jugendwarte oder deren bevollmächtigte Vertreter*innen der ordentlichen Mitglieder des DBS (derzeit 17 Landes-Behindertensportverbände und 2 Behindertensportfachverbände)
- Mitglieder des DBSJ-Vorstandes
Aufgaben
Zu den Hauptaufgaben des Hauptausschusses gehören Koordinierung der gesamten Jugendarbeit zwischen der DBSJ und den Jugendwarten innerhalb der Landes-Behindertensportverbänden bzw. den Behindertensportfachverbänden. Weiterhin geht es um die Festlegung der Jugendmaßnahmen im Rahmen des DBSJ-Haushaltes für das Folgejahr und ggf. Nachwahlen für den Vorstand sowie Bestätigung der Geschäftsordnung des Vorstandes.
Ansprechpartner*innen
Unter folgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Jugendwarten der Bundesländer und ihre Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen und Links zu den einzelnen Landes-Behindertensportverbänden und den Behindertensportfachverbänden: Ansprechpartner*innen