Das Aufholpaket national

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Was ist das Aufholpaket?

Als Reaktion auf die starken Einschränkungen im schulischen und sportlichen Kontext für Kinder und Jugendliche während der Coronavirus-Pandemie, wurde das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gestartet. Durch die Nutzung und Stärkung bereits vorhandener Strukturen sollen Begegnungs- und Bewegungsangebote (wieder) entstehen, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Im Rahmen des „Aufholpakets“ möchte die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) ihre Mitgliedsvereine sowie die Landes- und Fachverbände dabei unterstützen, gezielte Aktionen für Kinder und Jugendliche anzubieten. Für die Durchführung von Aktionen können Fördergelder beantragt werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Aufholpaket wenden?

Der Aufbaumanager national der DBSJ ist Ansprechpartner für Vereine, Landes- und Fachverbände. Er fungiert dabei als unterstützendes Bindeglied. Er ist Ansprechpartner für Fragen zur Förderung und Umsetzung niedrigschwelliger Angebote für Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche.

Wenn Sie für das Jahr 2022 Aktionen planen die sich an Kinder und Jugendliche richten, unterstützt Sie der Aufbaumanager gerne bei der Planung der nächsten Schritte.

Sollten Sie Interesse an dem Aufholpaket haben, unterstützt der Aufbaumanager Sie gerne bei der Ideenfindung und entwickelt mit Ihnen Möglichkeiten zur Umsetzung von Aktivitäten zur (Re-)Aktivierung von Kindern und Jugendlichen in den Behindertensport.

Und was jetzt?

Wenn Sie schon konkrete Ideen zur Umsetzung einer Aktivität haben, stellen Sie hier direkt einen Antrag. Zusätzich verleihen wir gerne Sportmaterialien die beim Aktionstag zum Einsatz kommen können. Infos dazu gibt es hier.

Haben Sie schon eine grobe Vorstellung einer Aktivität, es besteht allerdings noch klärungsbedarf an der ein oder anderen Stelle, dann wenden Sie sich gerne an den Aufbaumanager der DBSJ.


 

FAQ's zum Aufholpaket

Was ist das Aufholpaket?

Als Reaktion auf die starken Einschränkungen im schulischen und sportlichen Kontext für Kinder und Jugendliche während der Coronavirus-Pandemie, wurde das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gestartet. Durch die Nutzung und Stärkung bereits vorhandener Strukturen sollen Begegnungs- und Bewegungsangebote (wieder) entstehen, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Im Rahmen des „Aufholpakets“ möchte die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) ihre Mitgliedsvereine sowie die Landes- und Fachverbände dabei unterstützen, gezielte Aktionen für Kinder und Jugendliche anzubieten. Der Aufbaumanager national der DBSJ fungiert dabei als unterstützendes Bindeglied. Er ist Ansprechpartner für Fragen zur Förderung und Umsetzung niedrigschwelliger Angebote für Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche. Für die Durchführung von Aktionen können Fördergelder beantragt werden.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind alle Vereine, Landes- und Fachverbände des Deutschen Behindertensportverbandes e.V..

Welche Aktionen können gefördert werden?

Eintägige niederschwellige Begegnungs- und Bewegungsangebote wie z.B.:

  • Tag der offenen Tür
  • Schnuppertag
  • Stand auf dem Stadtfest / Fußgängerzone
  • Trendsport-Tag
  • Sportabzeichen-Tag
  • Digitale Veranstaltung
  • Veranstaltung außerhalb des regulären Schul- und Kitabetriebs
  • und vieles mehr…

Was kann nicht gefördert werden?

  • Kooperationen, AGs oder Ähnliches während des regulären Schul- und Kitabetriebs
  • Anteilige Personalkosten (ausgenommen Honorarkosten)
  • Veranstaltungen mit geschlossenem Personenkreis
  • Leistungssportorientierte Aktivitäten
  • Wettkampfgebühren
Was kann beantragt werden?

Die zu fördernden Ausgabe müssen in direktem Zusammenhang mit der Aktion stehen und innerhalb des Förderzeitraums angefallen sein.

Gefördert werden:

  • Sportmaterialien
  • Helfergelder
  • Honorare (ACHTUNG! Im Vorfeld muss eine Honorarvereinbarung geschlossen werden und diese mit den Belegen eingereicht werden. WICHTIG! Honorarzahlungen müssen per Überweisung erfolgen und belegt werden.)
  • Mieten
  • Verpflegung
  • Reisekosten (DBSJ Reisekostenformular)
  • Hygieneartikel
  • Sonstige Kosten in Verbindung mit der Veranstaltung
Was ist der Unterschied zwischen Helfergeld und Honorarkosten?

Helfergeld ist eine Entschädigung von ehrenamtlichen Helfer*innen, welche einen Betrag von 15-20€ nicht überschreiten und eindeutig nur als Entschädigung gedacht sind. Beispielhaft sind hierfür auf einem großen Aktionstag Helfer, die Kinder betreuen. Für Helfergelder reicht eine einfachere Abrechnung nach der Mustervorlage. Auch die Auszahlung in Bar ist hier erlaubt, solange alle Informationen ausgefüllt sind.

Honorare sind bspw. für Referent*innen und andere Beteiligte, welche eine regelmäßig wiederkehrende Dienstleistung erbringen. Für Honorare wird der Muster-Honorarvertrag, sowie eine Überweisungsbestätigung benötigt.

Wie oft können Vereine eine Aktion beantragen?

Es können mehrere Aktionen beantragt werden. Voraussetzung ist die Durchführung von unterschiedlichen Aktionen (wechselnder Ort, Zeitpunkt oder Personenkreis). In dem Fall müssen separate Anträge für die Aktionen gestellt werden.

Wie hoch kann eine Förderung ausfallen?

Es können 90% der entstandenen Kosten, maximal 1.000€ gefördert werden.

Kann ich noch etwas anderes beantragen?

Für die Durchführung einer Aktion unterstützt die DBSJ gerne mit zusätzlichen Materialien (z.B. Blindenbrillen, Klingelbällen, mobiles Sitzvolleyball-/Tennisnetz, etc.). Bitte schreibt eure Ideen und Wünsche in den Antrag oder kommt auf den DBSJ Aufbaumanager Joscha Jaeger zu.

Wie lange läuft das Förderprogramm und bis wann kann ich etwas beantragen?

Das Aufholpaket gilt für 2022.

Eine Förderung kann ab sofort und bis zum 01. Oktober beantragt werden. Beantragte und bewilligte Aktionen können bis zum 16. Oktober 2022 durchgeführt werden.

Es gilt das First Come - First Serve-Prinzip. Schnell sein lohnt sich.

Wie läuft die Beantragung und die Abrechnung eines Aktionstags ab?

Der Ablauf der Beantragung /Abrechnung ist dem „Merkblatt Aufholpaket“ zu entnehmen.


 

Antragsformular Aktionstag

Merkblatt zum Aufholpaket der DBSJ

FAQ's zum Aufholpaket

Vorlage Belegliste

Vorlage Sachbericht

Verleih von Sportmaterialien


 

Aufbaumanager national

Joscha Jaeger
E-Mail: jaeger@dbs-npc.de
Telefon: 02234 - 6000 - 308

Das Aufgabenprofil des Aufbaumanagers:

  • Weiterentwicklung des Konzeptes zur Rück- und Neugewinnung von Mitgliedern in den Sportvereinen des Behindertensports
  • Planung, Koordination und Durchführung von Aktionstagen als Schnittstellenarbeit mit den Landes- und Fachverbänden des DBS