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DRS rollikids - Rollstuhltrainingskurse und Handbike-Sicherheitslehrgang

Zwei Rollstuhlkids haben Spaß beim Spielen
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Rollstuhlfahren muss gelernt sein!

Krankenkasse muss Mobilitätstrainingskurs bezahlen

Gesetzlich versicherte Rollstuhlfahrer haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Mobilitäts‐ und Rollstuhltrainingskurs. Dies hat das SG Oldenburg mit Urteil vom 20.08.2014 (S 6 KR 412/12) festgestellt.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben also die Pflicht, neben dem Rollstuhl selbst auch eine Ausbildung im Gebrauch, also das Erlernen der Fahrtechniken zu bezahlen. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der Umgang mit dem Rollstuhl erst erlernt werden muss. Dies kann nicht im Rahmen einer einfachen Einweisung durch das Sanitätshaus erfolgen. Das Gericht hat mit seinem Urteil auch bestätigt, dass für einen solchen Kurs eine Dauer von fünf Tagen erforderlich ist, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen. Im übrigen schließe die Kostenübernahmepflicht der gesetzlichen Krankenkassen explizit auch die Teilnahme eines Elternteils am Kurs mit ein.


Mobikurs-Termine 2021
31.07. – 06.08.2021 Bathildisheim, 34454 Bad Arolsen
07.08. – 13.08.2021 Manfred‐Sauer‐Stiftung, Lobbach

Weitere Informationen gibt es bei
Tatjana Sieck, DRS‐Bundeszentrale
Fon 0 40 / 73 06 ‐ 19 91, Fax 0 40 / 73 06 ‐ 13 90
t.sieck@bgk‐hamburg.de


und bei


Simone Trimborn-Hömberg
DRS‐FB Kinder‐ und Jugendsport
Fon 0 23 04 / 2 35 54
mobikurse@rollikids.de


Infos unter www.rollikids.de

 

Quelle: DRS rollikids