Aktuelles von der DBSJugend

Übergangsregeln für die Wiederaufnahme des Behindertensports

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Als Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. vertreten wir 17 Landes- und 2 Fachverbände mit über 6.400 Vereinen. Als zuständiger Fachverband sind wir verantwortlich für den Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport sowie den Leistungssport von Menschen mit Behinderung.

Bei einer Wiederaufnahme des Sporttreibens in Deutschland nach Ende der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen orientiert sich der DBS an den 10 übergeordneten Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die jeweils vor Ort gültigen Verordnungen und Regeln der öffentlichen Hand sind für den DBS verbindliche Grundlage für die Ausübung des Sports.

Der DBS ist als Fachverband für den Sport für Menschen mit Behinderungen für insgesamt 43 paralympische und nichtparalympische Sportarten zuständig. Bei Wiederaufnahme des Behindertensports in Deutschland richtet sich der DBS nach den Empfehlungen der Bundessportfachverbände für die jeweilige Sportart. Für Sportarten ohne einen vergleichbaren olympischen Fachverband (z.B. Goalball) kommen die Richtlinien des DOSB zum Tragen.

In Ergänzung dazu gilt es bei der Wiederaufnahme des Behindertensports gewisse Besonderheiten zu beachten. Sportler*innen mit einer Vorerkrankung des Herzkreislaufsystems, des endo-krinologischen Systems oder der Lunge, einer hohen Querschnittlähmung und einer daraus möglicherweise resultierenden reduzierten Lungenkapazität oder einer herabgesetzten Immunität sind hier besonders betroffen. Auch bei diesen Athleten*innen spricht sich der DBS für kein generelles Sportverbot aus, vielmehr müssen individuell optimale Bedingungen für eine sichere Rückkehr in den Sport geschaffen werden.

Je nach Behinderung und Disziplin können Abstandsregelungen nicht konsequent eingehalten werden. Das trifft z.B. auf Sportler*innen mit einer starken Sehbeeinträchtigung zu, die zur Ausübung der Sports einer Assistenz in Form von Begleitläufern (Leichtathletik, Skilanglauf, Ski alpin) oder Piloten (Radsport) bedürfen. Darüber hinaus kann bei schweren Behinderungsformen die Unterstützung bei Tätigkeiten um den Sport (Anfahrt, Umkleiden, Körperhygiene) erforderlich sein, bei denen kein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Hier sollten deshalb bevorzugt Personen zum Einsatz kommen, mit denen der*die Befreffende in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Die strikte Einhaltung der Hygieneempfehlungen, wenn möglich die Verwendung eines Mund-Nasenschutzes, sind obligatorisch.

Aufgrund der Komplexität der Thematik sowie der besonderen Situation der Teilnehmer*innen des Rehabilitationssports hat der DBS in Abstimmung mit seinen Landes- und Fachverbänden separate Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssports entwickelt. Diese umfassen allgemeine Anmerkungen sowie konkrete Empfehlungen und Hinweise für Übungsleiter*innen und Teilnehmer*innen und sind in einer getrennten Stellungnahme zusammengefasst.