Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

NADA-Infostand
NADA-Infostand © NADA

In Kooperation mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) informiert die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) alle deutschen Starterinnen und Starter der Paralympischen Spiele während der Einkleidung in Hannover vom 12. bis 14. August 2016 per E-Learning-Kurzmodul über die Anti-Doping-Bestimmungen in Rio de Janeiro.

Angelika Trabert beim Einreiten in das Prüfungsviereck
Angelika Trabert © Ralf Kuckuck, DBS-Akademie

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) übernimmt ab dem 1. August 2016 im Auftrag des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) die Medikationskontrollen im Training bei den Dressurpferden im Behindertensport. Damit werden neben den Reitern des DBS, die dem Trainingskontrollsystem der NADA seit 2008 angehören, nun auch die Pferde im Training kontrolliert.

Mit den Verfahrenskostenhilfefonds wird sichergestellt, dass Athletinnen und Athleten vor einem privaten Schiedsgericht nicht schlechter gestellt sind als vor einem staatlichen Gericht
Mit den Verfahrenskostenhilfefonds wird sichergestellt, dass Athletinnen und Athleten vor einem privaten Schiedsgericht nicht schlechter gestellt sind als vor einem staatlichen Gericht. © picture alliance

Athlet/innen oder Athletenbetreuer/innen können ab dem 1. April 2016 im Rahmen eines Verfahrens in Anti-Doping-Angelegenheiten vor dem Deutschen Sportschiedsgericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Betroffene erhalten die Möglichkeit auf Übernahme der Verfahrenskosten wie Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstige Auslagen. Die Beantragung erfolgt unkompliziert über einen Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln. Für die Gewährung der Verfahrenskostenhilfe steht ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) drittmittelfinanzierter Fonds zur Verfügung. Der Fonds wird von der DIS verwaltet. 

Dopingsubstanzen
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Das neue Anti-Doping-Gesetz ist in Kraft getreten. Der Bundesrat billigte am 27. November 2015 das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz. Am 17. Dezember 2015 trat das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. "Wir begrüßen die Einführung des Gesetzes. Aus unserer Sicht unterstützt das Gesetz die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland enorm", sagte Dr. Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der NADA.

Quelle: picture alliance

Das Anti-Doping-Gesetz hat den Bundesrat passiert und wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Gesetzesvorhaben unterstützt die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland. Bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen werden sinnvoll unterstützt, vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen.

Foto: Knisse
Foto: Marco Knisse

Kennst du die im Leistungssport verbotenen Substanzen und Methoden? Weißt du, was zu tun ist, wenn du als Athletin oder Athlet ein Medikament verschrieben bekommst oder wenn die Dopingkontrolleure vor der Tür stehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die NADA am 21. und 22. November am Infostand bei der DKM Schwimmen in Remscheid.

 

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2016 ist nun veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Wichtige Änderungen betreffen unter anderem die Substanzklasse S4. Hormone und Stoffwechselmodulatoren. Hier wurde die Substanz Meldonium (Mildronate) neu aufgenommen. Der Einsatz ist ab dem 1. Januar 2016 jederzeit im Sport verboten. Der Wirkstoff wird in der Behandlung bestimmter Herzerkrankungen eingesetzt und war zuvor bereits auf der sogenannten Monitoring List der WADA zur Beobachtung.