Aktuelles aus dem Bereich Anti-Doping

Die Frist zur Abgabe der Quartalsmeldungen in ADAMS für das 3. Quartal 2017 (1. Quartal Wintersportarten) läuft am 25.06.2017 ab. Bitte denke als NTPler oder RTPler daran, spätestens bis zu diesem Termin Deine Eintragungen für die Monate Juli, August und September vorzunehmen und ordnungsgemäß an das System zu übergeben.

Die NADA hat die Administrative Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen ab dem 01. Mai 2017 auf die Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer übertragen. Die Rechtsanwältinnen Dr. Tanja Haug und Dr. Anja Martin werden zukünftig als unbeteiligte Stelle außerhalb der NADA die Überprüfung übernehmen. Zuvor hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Überprüfungsverfahren bei einem festgestellten Meldepflicht- und Kontrollversäumnis durchgeführt. 

Die Webseite des Präventionsprogramms der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) www.gemeinsam-gegen-doping.de ist ab sofort barrierefrei und damit auch Sportlerinnen und Sportlern mit Sehbehinderungen sehr gut zugänglich. Bestätigt wird das mit dem BITV- Zertifikat 95+. Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Webseiten. Die Präventionsarbeit ist elementarer Bestandteil einer wirksamen Anti-Doping-Arbeit im Sport und somit eine wesentliche Aufgabe im Deutschen Behindertensportverband (DBS).

Logo des DBS

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) erwartet einen weiteren Schritt hin zu einem fairen und dopingfreien Sport. Schon mit der Suspendierung des Nationalen Paralympischen Komitees Russland habe das Internationale Paralympische Komitee (IPC) eine mutige und richtige Entscheidung im Sinne eines konsequenten Anti-Doping-Kampfes getroffen, doch gebe es nicht nur in Russland Missstände, sagen DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher und Vizepräsident Leistungssport Dr. Karl Quade.

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2017 liegt nun auch auf Deutsch vor. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft, somit sind folgende Änderungen ab Beginn nächsten Jahres gültig. Unter anderem sind die Substanzklassen S3. Beta-2-Agonisten, S6. Stimulanzien und S7. Narkotika präzisiert und in Teilen geändert worden.

Im Zuge der jüngsten Cyber-Angriffe hat die WADA in ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Daten der Athletinnen und Athleten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Maßnahme zur Sicherung der Daten ist die Einrichtung von sogenannten Sicherheitsfragen. Die Einrichtung der Fragen ist verpflichtend.  

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2017 ist nun veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Wichtige Änderungen und Präzisierungen betreffen unter anderem die Substanzklassen S3. Beta-2-Agonisten, S6. Stimulanzien und S7. Narkotika.